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Leistungen

Egal, ob Beratung oder Therapie:
Du wirst bei mir nicht bewertet, sondern begleitet. Ich arbeite individuell, alltagstauglich, auf Augenhöhe und ich nehme mir Zeit für dich und deine Geschichte.

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Honorar & Abrechnung

Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrags und einer leistungsbezogenen Kostenvereinbarung. Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler*innen.                                                                                                                                                                 

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Vor Beginn der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung erhalten Sie einen Behandlungsvertrag sowie einen leistungsbezogenen Kostenvoranschlag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Ernährungstherapie anteilig. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Behandlungsvertrag und Kostenvoranschlag sowie ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung können Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer  Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Therapie-Sitzung

Ernährungsberatung

Gemeinsam zu mehr Wohlbefinden

Stethoskop im Buch

Ernährungstherapie

Wenn deine Ernährung medizinisch begleitet werden sollte

Unterlagen für Ihre Krankenkasse

Bitte lassen Sie sich die „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ von Ihrem Arzt ausfüllen. Bringen Sie diese anschließend zu unserem Erstgespräch mit. Möchten Sie die Bezuschussung der Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dann reichen Sie nach Beendigung der Therapie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit dem Antrag zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Downloads

 

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Antrag Kostenerstattung

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Hier findest Du meine Partner und Zertifizierungen

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