Leistungen
Egal, ob Beratung oder Therapie:
Du wirst bei mir nicht bewertet, sondern begleitet. Ich arbeite individuell, alltagstauglich, auf Augenhöhe und ich nehme mir Zeit für dich und deine Geschichte.
Honorar & Abrechnung
Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrags und einer leistungsbezogenen Kostenvereinbarung. Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler*innen.
Vor Beginn der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung erhalten Sie einen Behandlungsvertrag sowie einen leistungsbezogenen Kostenvoranschlag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Ernährungstherapie anteilig. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Behandlungsvertrag und Kostenvoranschlag sowie ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung können Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihre Krankenkasse.
Unterlagen für Ihre Krankenkasse
Bitte lassen Sie sich die „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ von Ihrem Arzt ausfüllen. Bringen Sie diese anschließend zu unserem Erstgespräch mit. Möchten Sie die Bezuschussung der Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dann reichen Sie nach Beendigung der Therapie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit dem Antrag zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.



